Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Durchführung der Leistung

1.1. Personal
FRITSCHI Reinigungen AG setzt für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen die erforderliche Anzahl Personen ein. Bei Abwesenheit infolge Unfalls, Krankheit, Ferien usw. sorgt FRITSCHI Reinigungen AG für entsprechenden Ersatz.

Die MitarbeiterInnen von FRITSCHI Reinigungen AG sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Stillschweigen verpflichtet. Jede Handlung oder Akteneinsicht, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, oder Betriebsgeheimnisses führen könnte, ist dem Personal von FRITSCHI Reinigungen AG untersagt.

1.2. Material und Maschinen
FRITSCHI Reinigungen AG stellt die zur Ausführung benötigten Maschinen, Geräte und Reinigungsprodukte. Die Kosten für Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Handpapier, Seifen etc. sind in der Pauschale nicht eingerechnet und werden separat in Rechnung gestellt.

Infrastruktur wie Wasser, Strom und erforderliche Abstellräumlichkeiten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

1.3. Organisation
Der Zeitraum für die Reinigung/Hauswartung der definierten Räumlichkeiten wird in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festgelegt.

An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten durchgeführt. Dies ist im Pauschalpreis bereits berücksichtigt und bewirkt keine Reduktion der Monatspauschale - Änderungen im Arbeitsumfang müssen drei Monate im Voraus vom Auftraggeber angekündigt werden.  

1.4. Qualitätssicherung
Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit überprüfen wir laufend den Qualitätsstandard unserer Dienstleistungen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt vor Ort.
Wir überprüfen unsere Leistungen während und nach der Reinigung. Die Häufigkeit der gemeinsamen Kontrollgänge wird mit dem Auftraggeber abgesprochen.

2. Auftragserfüllung
Die Leistungen der FRITSCHI Reinigungen AG gelten als vertragsgerecht erfüllt und akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber bis 12:00 Uhr des folgenden Tages, begründete Mängel erhebt. Allfällige Mängel werden unverzüglich, in der Regel innerhalb 24 Stunden, behoben.

2.1. Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber mit zwei Reinigungsmonaten in Zahlungsverzug ist FRITSCHI Reinigungen AG berechtigt die Reinigungsarbeiten sofort einzustellen.

3. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr ab Vertragsbeginn.Er ist von beiden Parteien jeweils auf Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich und per Einschreiben kündbar. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern die Parteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist nicht kündigen. Durch gegenseitige Übereinkunft ist der Vertrag jederzeit ohne die erwähnte Kündigungsfrist auflösbar. Im Fall anhaltender Minderleistung kann der Vertrag von beiden Parteien auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Diese Vorabkündigung hat 3 Monate im Voraus, sowie schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen und setzt mindestens 3 schriftlich erteilte Ermahnungen seitens einer Vertragspartei voraus.

4. Zahlungskonditionen
Innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn eines Reinigungsmonats. Mahnspesen bei Zahlungsverzug ab 30 Tagen - CHF 25.00.

5. Preisanpassungen
Die Erhöhung der gesetzlichen Sozialabgaben (lohngebundene Sozialabgaben, Arbeitgeberbeiträge usw.), Lieferantenkosten, Rohstoffpreise (Reinigungsmaterial etc.) berechtigen zur Anpassung der Monatspauschale im gleichen Umfang. Die jährliche Teuerung beträgt ca. 2%.

6. Gesetzliche Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Pauschalpreis nicht inbegriffen. Eine Allfällige Erhöhung wird dem Auftraggeber weitergegeben.

7. Haftpflichtversicherung
FRITSCHI Reinigungen AG haftet ausschliesslich im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihr Reinigungspersonal während der Ausübung ihrer Arbeit beim Kunden verursacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von zehn Millionen Schweizer Franken pro Schadenfall.

8. Abwerbung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, während der Vertragsdauer gegenseitig kein Personal abzuwerben.

9. Vertragsinhalt / Besonderes
Vertragsänderungen und Zusätze bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Allfällige Preisanpassungen gemäss Artikel 5 und 6 bedürfen nur einer einseitigen, schriftlichen Mitteilung.

10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der FRITSCHI Reinigungen AG, Zypressenstrasse 71, 8004 Zürich

Zürich, im Januar 2023
Ausgabe 01/2023

FRITSCHI Reinigungen AG, AGB. 01.01.2023